webdj.tv by ambientas Media-GmbH

webdj.tv

Ansprechende und rechtssichere
Videos zu überschaubaren Kosten

Warum webdj.tv?

Profitieren Sie von unserer langjährigen Referenz in der Entwicklung innovativer Medienformen, kombiniert mit der anwaltlichen Erfahrung unserer Geschäftsführung im [≫Urheber- und Medienrecht].

Einsatzgebiete

  • Event-, Messe- und Sportberichte
  • Interviews für Fach- und Imagezwecke
  • Vorstellungsvideos für Unternehmen und Freiberufler
  • Erklärvideos für Ihre Angebote
  • Konzertmitschnitte für Musiker und Comedians
  • Bewerbungsvideos für Stellensuchende
  • u.v.m.

Unsere Preise

Komplettangebote schon ab nur 249,90 € inkl. MwSt.
Um Ihnen ein Preisgefühl zu vermitteln, haben wir einige unserer Beispielvideos mit unverbindlichen Kostenschätzungen für einen vergleichbaren Auftrag versehen (Basislizenz für Kreation, Dreh und Produktion bzw. nur Dreh). Nennen Sie bei Ihrer Anfrage einfach das betreffende Video und mit einigen Zusatzfragen unterbreiten wir Ihnen umgehend ein attraktives Pauschalangebot.

Bei unseren Angeboten berücksichtigen wir insbesondere die folgenden Punkte: Anfahrt & Transport, Aufbau & Abbau von Equipment, Zeitaufwand, Konzeptionierung (Kreativleistung), Dreh mit einer Kamera, Verwendung zusätzlicher Kamera(s), Länge von Rohmaterial und fertigem Video, Moderator, Bildbearbeitung, Einarbeitung zugelieferten Materials, Schnitt, Vertonung, Rendering, Datenübergabe, Erweiterte Lizenz bzw. Optionen, Verzicht auf Urheber-/Leistungsschutzvermerk und/oder unser Logo.


Leistungsstufen

  • A1 Kreation, Dreh, Produktion
    Wir überlegen uns eine kleine Story  bzw. drehen nach eigenem kreativem Ermessen und produzieren Ihr komplettes Video.
  • A2 Dreh und Produktion
    Wir drehen und produzieren nach Ihren Ideen und Vorgaben.
  • A3 Nur Produktion
    Wir verarbeiten Ihr Videomaterial zum fertigen Video (Bearbeitung, Schnitt, Vertonung, Rendering).
  • A4 Nur Dreh
    Wir drehen, Sie erhalten das Rohmaterial und verarbeiten es ggf. selbst weiter.
  • Zusatzangebote nach Vereinbarung
    Moderation (für Interviews), Diskjockey (FELDFUNK®), Fotograf.

Basislizenz
Ihr Video als DVD/MP4-Datei

  • B.1 Lizenzumfang Basislizenz
    Einfache Nutzungsrechte an dem definierten, von uns gefertigten Arbeitsendergebnis und dessen Übergabe als MP4-Datei(en). Arbeitsendergebnis ist dabei in den Leistungsstufen A1-A3 das bearbeitete, geschnittene, ggf. vertonte und gerenderte endgültige Video aus dem von uns aufgezeichneten bzw. vom Auftraggeber zugelieferten Rohmaterial (Bild- und Tonaufnahmen) und ggf. weiteren Materialien (z.B. Bilder, Logos, Text). In der Leistungsstufe A4 ist Arbeitsendergebnis das von uns aufgezeichnete Rohmaterial.
    Die von uns eingeräumten Rechte sind örtlich wie zeitlich unbeschränkt, erstrecken sich auf die Nutzung in allen bei Vertragsschluss bekannten Medienformen und erlauben die Vervielfältigung, Vorführung und die öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere auch im Internet und auf Social-Media-Plattformen wie z.B. Youtube® und Facebook®. Zum inhaltlichen Umfang der eingeräumten Rechte bestehen die folgenden Einschränkungen:
  • B.2 Lizenzeinschränkung hinsichtlich Drittrechten, Abstimmung, Freistellung
    Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte gefilmter Personen, Hausrechte des Drehorts sowie Urheber-, Leistungsschutz-, Geschmacksmuster- und Kennzeichenrechte auf von uns aufgezeichnetem Rohmaterial oder vom Auftraggeber zugeliefertem Material) können den von uns eingeräumten Rechten vorgehen und sind in den von uns eingeräumten Rechten nicht enthalten. Für die Klärung und ggf. Einlizenzierung von Persönlichkeits- und Hausrechten (z.B. Drehgenehmigung) sowie von Urheber-, Leistungsschutz-, Geschmacksmuster- und Kennzeichenrechten ist allein der Auftraggeber zuständig und hierzu verpflichtet.
    Speziell an Musik und Sprachaufnahmen, die Teil der Rohaufnahmen oder vom Auftraggeber zugelieferten Materials sind, erhält der Auftraggeber von uns keine Rechte (da wir insoweit selbst keine Rechte haben). Soweit uns der Auftraggeber nicht darlegt und auf Verlangen nachweist, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte an der Musik bzw. Sprachaufnahme verfügt, damit wir die Musik bzw. die Sprachaufnahme in das Auftragsendergebnis einbinden und dieses dem Auftraggeber zur Verfügung stellen dürfen, ersetzen wir diese Musik bzw. Sprachaufnahmen bei den Leistungsstufen A1, A2 und A3 ggf. durch Musik, die der Auftraggeber in Form des Arbeitsendergebnisses rechtssicher einsetzen (jedoch nicht bearbeiten oder umgestalten) darf; bei der Leistungsstufe A4 sind wir mangels Rechtedarlegung bzw. Rechtenachweises ggf. berechtigt, die betreffenden Passagen stummzuschalten. Erkennbare drittrechtsverletzende Videosequenzen dürfen wir in allen Leistungsstufen pixeln.

Wir werden mit dem Auftraggeber abstimmen, inwieweit zugunsten einer erhöhten Rechtssicherheit bestimmte Passagen herausgeschnitten, Bildausschnitte ausgeblendet und Personen gepixelt werden sollen; wird diesbezüglich keine Einigkeit erzielt, dürfen wir in pflichtgemäßem Ermessen alle Inhalte herausschneiden, ausblenden bzw. pixeln, bezüglich derer wir (ohne dass wir zu einer Rechtsberatung verpflichtet wären oder uns eine rechtliche Prüfung obliegt) konkrete rechtliche Bedenken darlegen.

Soweit wir die Vorgaben des Auftraggebers zum Herausschneiden, Ausblenden und Pixeln befolgen und soweit der Auftraggeber zur Nutzung von Musik und Sprachaufnahmen erklärt, dass wir die Musik bzw. die Sprachaufnahme in das Auftragsendergebnis einbinden bzw. im Arbeitsendergebnis belassen dürfen und dieses dem Auftraggeber zur Verfügung stellen dürfen, hat der Auftraggeber uns von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Persönlichkeits-, Haus-, Urheber-, Leistungsschutz-, Geschmacksmuster- und Kennzeichenrechten einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Ebenso hat uns der Auftraggeber freizustellen von Ansprüchen, die ein Dritter darauf richtet, dass die Verwendung des Arbeitsendergebnisses als Wettbewerbsverstoß des Auftraggebers zu werten ist (Beispiel: Auftraggeber präsentiert seine geschäftlichen Angebote im Video irreführend oder täuscht im Interview über seine geschäftlichen Verhältnisse).

  • B.3 Urheber-/Leitungsschutzvermerk
    Soweit nicht anders vereinbart, dürfen wir das Arbeitsendergebnis in den Leistungsstufen A1, A2 und A3 mit unserem Urheber- bzw. Leistungsschutzvermerk versehen (≫ Option 2).
  • B.4 Referenz- und Eigennutzung
    Der Auftraggeber gestattet uns, soweit nicht anders vereinbart, die Eigennutzung und Bearbeitung sowie Umgestaltung des von uns aufgenommenen Rohmaterials in Bild und Ton sowie des Arbeitsendergebnisses, z.B. zu Präsentations- und Referenzzwecken, insbesondere im Internet, soweit der Auftraggeber rechtlich verfügungsbefugt ist und seine berechtigten Interessen nicht entgegenstehen; wird der Auftraggeber redaktionell nicht negativ dargestellt, wird vermutet, dass keine berechtigten Interessen entgegenstehen (≫ Option 3). Soweit sich aus dem Gesetz weitere Rechte zur Eigennutzung ergeben, bleiben uns diese mangels anderslautender Abrede ebenfalls vorbehalten.

Lizenzoptionen
Zusatzmaterial und erweiterte Rechte

  • Option 1 Rohmaterial inkl. Bearbeitungsrecht daran (A1-A2)
    Erstreckung der von uns eingeräumten einfachen Nutzungsrechte gemäß Basislizenz auf das von uns aufgezeichnete Rohmaterial und Einräumung des Bearbeitungs- und Umgestaltungsrechts daran. Die Einschränkungen der Basislizenz in Bezug auf Rechte Dritter einschließlich Freistellungsverpflichtung des Kunden (B.2) gelten im Rahmen dieser Option für das von uns aufgezeichnete Rohmaterial entsprechend; auch an von uns nachträglich eingefügter Musik wird kein Bearbeitungs- und kein Umgestaltungsrecht eingeräumt.
    Der Kunde erhält das Rohmaterial mit den genannten Einschränkungen (also ggf. gepixelt, stummgeschaltet etc.), jedoch ohne unser Sendelogo und ohne unseren Urheber-/Leistungsschutzvermerk, als MP4-Videodatei(en) in der nativen Pixelgröße der verwendeten Kamera(s), gerendert in H.264, 25p, 6MBit/s.
  • Option 2 Kein Urheber-/Leistungsschutzvermerk in Arbeitsendergebnis (A1-A3)
    Wir verzichten entgegen B.3 darauf, die zu übergebenden Arbeitsendergebnisse mit unserem Urheber- bzw. Leistungsschutzvermerk  zu versehen. (In der Leistungsstufe A4 übergeben wir die Dateien übrigens generell ungelabelled, ohne dass diese Option gebucht werden muss)
  • Option 3 Keine Referenz- und Eigennutzung durch webdj.tv (A1-A4)
    Wir enthalten uns entgegen B.4 jeder Eigennutzung des von uns bearbeiteten, geschnittenen, ggf. vertonten und gerenderten endgültigen Videos aus dem von uns aufgezeichneten bzw. vom Auftraggeber zugelieferten Rohmaterial einschließlich der Nutzung zu Referenzzwecken. Das von uns aufgezeichnete Rohmaterial dürfen wir indes frei verwenden und auswerten, soweit wir hierzu auch ohne Zustimmung des Auftraggebers gesetzlich berechtigt sind und weder Personen gezeigt werden, noch Namen, Geschäftsabzeichen oder Innenaufnahmen von Privat- oder Geschäftsräumen des Auftraggebers (Beispiel: im Rahmen des Auftrags gefertigte Landschaftsaufnahmen).

Technische Daten

  • Bildqualitäten
    Kamera 1 (PAL, 25fps), Kamera 2 (HDV1080i, Nachtsichtmöglichkeit), Kamera 3 (1080p, 25fps), Kamera 4 (720p, 25fps).
  • Abspielformate
    Rohmaterial und gerenderte Videos liefern wir, soweit vereinbart, als MP4-Datei(en) im Kodex H.264, 6MBit/s, lauffähig auf DVD, Youtube® sowie Apple®iOS, mit entsprechendem Server streamingfähig.

© ambientas Media-GmbH 2000-2014